Brandverletzungen
Erste Hilfe und richtige Versorgung
Brandverletzungen sind häufig Haushaltsverletzungen, die durch heiße Flüssigkeiten oder Feuer verursacht werden. Die Maxime sollte sein, sie zu vermeiden. Was aber, wenn es doch passiert? Im Gespräch verrät uns Dr. Kathleen Hennecke, Ärztliche Leiterin Zentrum für Schwerbrandverletzte am BG Klinikum Hamburg, wie Sie bei solchen Verletzungen richtig handeln.
Im Alltag lauern viele Gefahren für Brandverletzungen – für Kinder besonders. Wenn gerade das Laufen erlernt wird, greifen sie nach allem, was sie erreichen können – zum Beispiel nach der Tasse mit heißem Tee.
Verbrannt oder verbrüht?
Verbrennungen werden durch Feuer, Strom, heiße Gegenstände oder Sonnenstrahlen verursacht, während Verbrühungen auf heiße Flüssigkeiten oder Dampf zurückzuführen sind. „Unabhängig von der Ursache weisen beide ähnliche Symptome auf: gerötete Haut, Schwellungen und die Bildung von Brandblasen“, erklärt Dr. Hennecke. Wichtig ist, Brandblasen nicht zu öffnen, um Infektionen zu verhindern.
Schnell und richtig handeln
Kleine, oberflächliche Verbrennungen sind in der Regel nicht gefährlich, schmerzen aber dennoch stark. Es gilt: Kleidung und Schmuck entfernen und die verbrannte Körperstelle schnellstmöglich unter fließendem Wasser kühlen.
Zu leichteren Verbrennungen ersten Grades zählen beispielsweise Sonnenbrände und Verbrennungen, die nicht zu Blasenbildung führen. Sie benötigen normalerweise keine ärztliche Versorgung. Ab Verbrennungsgrad 2 ist ein Arztbesuch hingegen sinnvoll.
Erste Hilfe bei schweren Verbrennungen
Zuerst sollte die Quelle der Verbrennung entfernt werden, sei es eine brennende Kerze oder ein heißes Objekt. Wenn die Kleidung an der Haut klebt, ist es nicht ratsam, sie abzureißen, sondern die Wunde mit einem sauberen Tuch oder einer sterilen Bandage abzudecken.
Kühlen ja, aber nicht mit Eis
Einen Irrglauben möchte Dr. Hennecke gleich aus der Welt schaffen: „Kühlen Sie die verbrannte Stelle nicht mit eiskaltem Wasser oder Eiswürfeln, um den Schmerz zu lindern. Durch Eiskühlung kann der Befund sogar verschlimmert oder zusätzlich eine Erfrierung verur-sacht werden. Gleichzeitig sollten Sie den Rest des Körpers warmhalten.“
Wann ist ein Arztbesuch erforderlich?
Nicht alle Verbrennungen erfordern einen Arztbesuch. Wenn die Verbrennung im Gesicht, an den Händen, Gelenken oder im Genitalbereich liegt, ist immer eine ärztliche Konsultation erforderlich. Das gilt auch für großflächige Verbrennungen, größer als eine Handfläche, oder solche, die tiefer als die oberste Hautschicht reichen. Mit Kindern sollten Sie im Zweifel aber lieber einmal zu viel als zu wenig bei einem Arzt oder einer Ärztin vorstellig werden.
DR. KATHLEEN HENNECKE
Ärztliche Leiterin Zentrum für Schwerbrandverletzte am BG Klinikum Hamburg