Patientenwille ist das oberste Gebot
Wie kann ich dafür sorgen, dass meine Wünsche umgesetzt werden, wenn ich diese nicht mehr äußern kann? Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewahren auch im Ernstfall die Autonomie.
Absprache im Vorfeld
Grundsätzlich muss jede Behandlung mit Einwilligung des Patienten erfolgen. Nicht immer lässt sich diese aber einholen, wie bei Koma oder Demenz. „Wichtig ist in jedem Fall, im Vorfeld mit Angehörigen und Freunden darüber zu sprechen, bis wo man sich eine Therapie vorstellen kann und wem eine Vollmacht anvertraut wird“, rät Dr. Peter Baltes, leitender Oberarzt der Klinik für Innere Medizin am Bethesda Krankenhaus Bergedorf. Wurde niemand ernannt, ist nicht immer eindeutig, wer die weiteren Entscheidungen trifft. Vorbeugen lässt sich mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht.
Vollmacht und Patientenverfügung
Die Vollmacht ernennt juristisch einen oder mehrere Angehörige, die Entscheidungen im Namen des Patienten treffen dürfen, wenn er dazu nicht in der Lage ist. Jenseits des Medizinischen können darin zum Beispiel auch Zugriffsrechte auf Bankkonten erteilt werden.
In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche Handlungen unter welchen Umständen (nicht) durchgeführt werden dürfen. Diese Bedingungen müssen sehr spezifisch formuliert sein. „Das Problem ist häufig, dass die Situation nicht genau benannt werden kann“, sagt Dr. Baltes. Daher ist hier ärztliche Beratung empfohlen. „Es geht letztlich darum, als Patient die Selbstbestimmung zu wahren. Das ist gerade in belastenden Zeiten enorm viel wert.“
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Die klare Empfehlung lautet: Holen Sie sich bei der Patientenverfügung den Rat Ihres (Haus-)Arztes! In der Regel kennt er den Gesundheitszustand und kann individuell und kompetent unterstützen.
Weitere Informationen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht finden Sie ebenfalls unter Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Beitragsbild: ©timyee/Shutterstock.com