MedizinKompakt Mein Wille, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht Online-Anmeldung bitte hier oder telefonisch 040 / 55 88 – 6962 ggf. Anrufbeantworter
Patientenwille ist das oberste Gebot
Wie kann ich dafür sorgen, dass meine Wünsche umgesetzt werden, wenn ich diese nicht mehr äußern kann? Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bewahren auch im Ernstfall die Autonomie. Grundsätzlich muss jede Behandlung mit Einwilligung des Patienten erfolgen. Nicht immer lässt sich diese aber einholen, wie bei Koma oder Demenz. „Wichtig ist in jedem Fall, im Vorfeld mit Angehörigen und Freunden darüber …