gute besserung! | Adipositas | Fettleibigkeit | Gewichtsverlust | Hautstraffung

Neues Lebensgefühl: Weg mit der Fettschürze

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gute besserung! | Adipositas | Fettleibigkeit | Gewichtsverlust | Hautstraffung

Laut Robert Koch-Institut leidet deutschlandweit knapp ein Viertel der Erwachsenen an krankhafter Fettleibigkeit. Nach einer Adipositas-Operation stellt sich die Frage: Wohin mit der überschüssigen Haut? So auch bei der heute 36-jährigen Julia.

Schon als Jugendliche litt die damals 16-Jährige an starkem Übergewicht. Im Erwachsenenalter brachte sie knapp 150 Kilo auf die Waage. Nach etlichen erfolglosen Versuchen, das Gewicht zu reduzieren, entschied sich Julia zu einer Schlauchmagen-Operation. „Wenn sich die Betroffenen einer Magenverkleinerung oder einer Bypass-Operation unterziehen, ist eine Verringerung des Gewichts von 50 bis 80 Kilogramm innerhalb eines Jahres nicht selten“, so Prof. Dr. Jörn Lohmeyer. Der Chefarzt der Klinik für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie am Agaplesion Diakonieklinikum Hamburg (DKH) weiß: „Nach einem solchen Gewichtsverlust stehen viele allerdings vor einer neuen Herausforderung: der Erschlaffung ihrer Haut und der Notwendigkeit einer Hautstraffung.“ 

WARUM DER SCHRITT ZUR HAUTSTRAFFUNG? 

„Reibt überschüssige Haut aneinander, kommt es oft zu wunden Stellen, Entzündungen und Pilzinfektionen“, erklärt Prof. Dr. Lohmeyer. Und damit nicht genug: Auch die ästhetische Komponente kann sehr belastend sein. Das weiß auch Julia: „Nachdem ich massiv an Gewicht verloren hatte, habe ich mich trotzdem noch lange Zeit versteckt. Erst eine Hautstraffung hat mir wieder mehr Selbstbewusstsein und ein besseres Körpergefühl gegeben.“ Verbleibende Narben und Dehnungsstreifen sind für die Betroffenen meist zweitrangig. 

WAS IST BEDINGUNG FÜR EINE HAUTSTRAFFUNG? 

Vor dem rekonstruktiven Eingriff sollte der Body Mass Index (BMI) möglichst unter 32 liegen und bereits sechs Monate stabil sein. In bestimmten Fällen ist eine Straffungsoperation aber auch bei höherem Gewicht sinnvoll. Zudem müssen die Blut und Nährstoffwerte vorher regelmäßig unter ärztlicher Beobachtung kontrolliert werden, um einen Mangelzustand auszuschließen. 

WIE SIEHT DIE NACHSORGE AUS? 

Nach circa sechs Wochen sind wieder alle Bewegungen zugelassen. „Bei größeren Eingriffen sind Wundheilungsstörungen möglich, die aber meist spontan abklingen. Gelegentlich ist im Verlauf auch die Punktion von Wundflüssigkeit durch die behandelnden Ärzt:innen erforderlich“, so Lohmeyer. 

WER TRÄGT DIE KOSTEN? 

Straffungsoperationen sind keine Regelleistung gesetzlicher Krankenkassen und müssen im Einzelfall beantragt werden. Ausschlaggebend für die Kostenübernahme sind mehr die körperlichen Beeinträchtigungen und weniger der ästhetische Aspekt. 

Julia hatte Glück: Aufgrund starker körperlicher Beeinträchtigung wurden ihre Kosten übernommen und sie steht mit viel Lebensfreude wieder mitten im Leben.

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Beitragsbild: © staras/shutterstock

 
 
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